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   VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03   

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VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03 (https://dejure.org/2003,23286)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01.09.2003 - 6 B 3122/03 (https://dejure.org/2003,23286)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01. September 2003 - 6 B 3122/03 (https://dejure.org/2003,23286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs 1 VwGO; § 8 Abs 1 BG ND; § 14 Abs 5 BG ND
    Aktuelle Beurteilung; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung; Beurteilungsrichtlinien; Eignungsfeststellung; frühere Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsentwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    Ungeachtet dessen hat sich die Ermessensausübung jedoch nach § 8 Abs. 1 NBG strikt am Leistungsgrundsatz zu orientieren, so dass der Dienstherr zur Ermittlung des Leistungsstandes auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen hat wie sie regelmäßig in dienstlichen Beurteilungen Ausdruck finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 - vgl. auch Nds.OVG, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 M 1532/95, - Nds.Rpfl. 1995, S. 168 = Nds.VBl 1995, S. 212), die nicht allein deshalb unbeachtlich werden, weil der Beamte gegen sie Rechtsbehelf eingelegt hat (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 2 ME 123/03 - zum Maßstab im Rahmen des Konkurrentenstreitverfahrens: OVG Münster, Beschluss vom 13. September 2001, a.a.O., S. 316 317 f.).

    Dabei hat der Dienstherr allerdings zum einen zu beachten, dass auch zurückliegende dienstliche Beurteilungen bedeutsam werden können und sie nicht zu den Hilfskriterien zählen, weil sie vor allem bei einem Vergleich von im wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen; ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Bewerberauswahl vor den Hilfskriterien ist deshalb mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine "Stichentscheidung" unter Bewerbern zu treffen ist, die als im Wesentlichen gleich geeignet beurteilt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31/01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG, Nr. 1, bestätigt durch Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -).

    Zum anderen hat der Dienstherr zu beachten, dass es gerade Sinn des statt verbaler Differenzierungen gewählten Punktsystems, das Abstufungen innerhalb des vergebenen Gesamturteils zum Zwecke eines Leistungsvergleichs ermöglichen soll, ist, Bewertungsunterschiede zum Ausdruck zu bringen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    Die zur Feststellung von Leistung und Eignung der Bewerber heranzuziehenden und vor Beginn des Auswahlverfahrens abgeschlossenen Beurteilungen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 ME 162/03 -) müssen dabei zeitnah erfolgt sein, damit sie noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen.

    Es besteht damit ein hinreichender Anlass, die Leistungsentwicklung des Antragstellers mit in den Blick zu nehmen (vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 ME 162/03 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2001 - 6 B 1776/00

    Übertragung einer Beförderungsstelle auf einen Beamten i.S.d. Prinzips der

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    Der Antragsteller hat mit der Beantragung einer einstweiligen Anordnung, die zeitlich begrenzt ist bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung, auch dem personalwirtschaftlichen Ermessen der Antragsgegnerin Rechnung getragen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. September 2001, - 6 B 1776/00 -, DÖD 2001, S. 316 (317 f.)).

    Ungeachtet dessen hat sich die Ermessensausübung jedoch nach § 8 Abs. 1 NBG strikt am Leistungsgrundsatz zu orientieren, so dass der Dienstherr zur Ermittlung des Leistungsstandes auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen hat wie sie regelmäßig in dienstlichen Beurteilungen Ausdruck finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 - vgl. auch Nds.OVG, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 M 1532/95, - Nds.Rpfl. 1995, S. 168 = Nds.VBl 1995, S. 212), die nicht allein deshalb unbeachtlich werden, weil der Beamte gegen sie Rechtsbehelf eingelegt hat (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 2 ME 123/03 - zum Maßstab im Rahmen des Konkurrentenstreitverfahrens: OVG Münster, Beschluss vom 13. September 2001, a.a.O., S. 316 317 f.).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    Ungeachtet dessen hat sich die Ermessensausübung jedoch nach § 8 Abs. 1 NBG strikt am Leistungsgrundsatz zu orientieren, so dass der Dienstherr zur Ermittlung des Leistungsstandes auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen hat wie sie regelmäßig in dienstlichen Beurteilungen Ausdruck finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 - vgl. auch Nds.OVG, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 M 1532/95, - Nds.Rpfl. 1995, S. 168 = Nds.VBl 1995, S. 212), die nicht allein deshalb unbeachtlich werden, weil der Beamte gegen sie Rechtsbehelf eingelegt hat (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 2 ME 123/03 - zum Maßstab im Rahmen des Konkurrentenstreitverfahrens: OVG Münster, Beschluss vom 13. September 2001, a.a.O., S. 316 317 f.).

    Dabei geht das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht davon aus, dass eine vorrangige Berücksichtigung früherer Beurteilungen nicht geboten ist, wenn mehrere Einzelmerkmale zugunsten des ausgewählten Bewerbers streiten und sie für den Beförderungsdienstposten auch bedeutsam sind (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 2 ME 123/03 -, NordÖR 2003, S. 311 (313)).

  • VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches und eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    Die Antragsgegnerin hat deshalb auf der Grundlage einer aktuellen Beurteilung des Antragstellers eine erneute Auswahlentscheidung zu treffen, wobei sie ihre Erwägungen jedenfalls schon aus Gründen der Zweckmäßigkeit in einem Besetzungsbericht dokumentieren (vgl. dazu NdsOVG, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 5 M 6422/94 - n.v.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 8 G 1624/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 582) und den Bewerbern gegenüber in den Bescheiden darlegen sollte (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 13 B 5619/00 -, NST-N 2001, S. 56 (58); VG Frankfurt, Beschluss vom 6. September 2002 - 9 G 1524/02 -, PersV 2003, S. 307 (308)).
  • VG Frankfurt/Main, 06.09.2002 - 9 G 1524/02
    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    Die Antragsgegnerin hat deshalb auf der Grundlage einer aktuellen Beurteilung des Antragstellers eine erneute Auswahlentscheidung zu treffen, wobei sie ihre Erwägungen jedenfalls schon aus Gründen der Zweckmäßigkeit in einem Besetzungsbericht dokumentieren (vgl. dazu NdsOVG, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 5 M 6422/94 - n.v.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 8 G 1624/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 582) und den Bewerbern gegenüber in den Bescheiden darlegen sollte (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 13 B 5619/00 -, NST-N 2001, S. 56 (58); VG Frankfurt, Beschluss vom 6. September 2002 - 9 G 1524/02 -, PersV 2003, S. 307 (308)).
  • VG Oldenburg, 19.08.2003 - 6 B 2764/03

    Konkurrentenstreitigkeit um einen Beförderungsdienstposten - aktuelle

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    Der Antragsteller ist zwar um eine Bewertungsnote schlechter beurteilt worden als der Beigeladene, wodurch sich ausweislich der zuvor dargestellten Grundsätze grundsätzlich eine Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen gerechtfertigt hätte; dies im Übrigen selbst dann, wenn sich die Antragsgegnerin bei identischer Endnote der Bewerber und trotz der bisherigen Tätigkeit des Beigeladenen außerhalb des klassischen Vollzugsdienstes und seiner fehlenden Zusatzqualifikationen allein wegen seines arithmetischen Vorsprungs bei den Einzelmerkmalen für ihn entschieden hätte (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 19. August 2003 - 6 B 2764/03 - ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    aa) Nach § 14 Abs. 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2001 (Nds.GVBl. S. 33), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2001 (Nds.GVBl. S. 806)) besteht zwar kein Rechtsanspruch des Beamten auf Beförderung; davon unberührt bleibt indes sein Anspruch auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001, - 2 A 3/00 -, NVwZ-RR 2002, S. 47 (48)), weil die beamtenrechtlichen Vorschriften auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, - 2 C 14/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 172 (173)).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    aa) Nach § 14 Abs. 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2001 (Nds.GVBl. S. 33), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2001 (Nds.GVBl. S. 806)) besteht zwar kein Rechtsanspruch des Beamten auf Beförderung; davon unberührt bleibt indes sein Anspruch auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001, - 2 A 3/00 -, NVwZ-RR 2002, S. 47 (48)), weil die beamtenrechtlichen Vorschriften auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, - 2 C 14/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 172 (173)).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03
    Die Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, beurteilt die Kammer auch als offen, so dass antragsstattgebend zu beschließen war (vgl. BVerfG , Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, S. 200 (201)).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

  • OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99

    Aktualität von Regelbeurteilungen;; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 5 M 4824/98

    Bewerberauswahl; Bewertungsmaßstab; Leistungsgrundsatz; Neubescheidungsanspruch

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1998 - 5 M 640/98

    Konkurrentenklage; Auswahlentscheidung; Beförderung; Dienstliche Beurteilung;

  • VG Oldenburg, 26.03.2003 - 6 A 310/01

    Erledigung des Konkurrentenstreits durch Ernennung

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